Mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete, waren intransparent und ermöglichten dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen. Das LG München I beurteilte nach Klage des vzbv die beanstandeten Klauseln als unwirksam (Az. 12 O 6740/22).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden