Mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete, waren intransparent und ermöglichten dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen. Das LG München I beurteilte nach Klage des vzbv die beanstandeten Klauseln als unwirksam (Az. 12 O 6740/22).
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).