Das OVG Bremen hat Entscheidungen des VG Bremen bestätigt, wonach Spielhallen in Bremen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen nicht einhalten, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keine Erlaubnis beanspruchen können (Az. 1 B 228/23, 1 B 229/23 und 1 B 238/23).
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).