Das OVG Bremen hat Entscheidungen des VG Bremen bestätigt, wonach Spielhallen in Bremen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen nicht einhalten, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keine Erlaubnis beanspruchen können (Az. 1 B 228/23, 1 B 229/23 und 1 B 238/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht