Auf die Vorlage des OLG Zweibrücken hat der EuGH eine Bestimmung in einer Verordnung der Kommission, die für eine Lizenzverletzung bei Saatgut einen auf der Grundlage der vierfachen Lizenzgebühr berechneten Mindestpauschalbetrag vorsieht, für ungültig erklärt. Nun muss das OLG Zweibrücken abschließend über die Klage der Vereinigung der Sortenschutzinhaber entscheiden (Az. 4 U 3/21).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden