Das OLG Celle entschied, dass der Geschäftsführer die Veröffentlichung von persönliche Daten im Handelsregister hinnehmen muss (Az. 9 W 16/23).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss