Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Minister der EU haben die vorläufige Einigung über die Richtlinie über Plattformarbeit bestätigt, die zwischen dem Ratsvorsitz und den Verhandlungsführern des EU-Parlaments erzielt wurde. Mit dem EU-Rechtsakt sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Verwendung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen reguliert werden.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: