Mit BMF-Schreiben vom 15.11.2023 wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 PStTG bekanntgegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 21 / 10019 :034).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.