Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen überarbeitet. Sie sind ab dem Bezugsjahr 2024 anzuwenden. Viele Anregungen von WPK und BStBK wurden leider nicht übernommen.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden