Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 5.24).
Betrugsanruf statt Bankberatung
Das LG Flensburg entschied, dass der Ehemann die infolge eines Betrugsanrufs und einer manipulierten Echtzeit-Überweisung erlangten 29.000 Euro wegen fehlenden Rechtsgrundes und verschärfter Haftung zurückzahlen