Kaum bestellt, schon geliefert. Damit werben Online-Lieferdienste für Lebensmittel. Doch die Auswertung von öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten zeigt: Das Geschäftsmodell „Quick-Commerce“ ist bislang wackelig. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: