Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2025 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten. Hierauf weist die BRAK hin.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber