Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 08.02.2023 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

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