Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 08.02.2023 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
Auch bei vakantem Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag keine Zulage für Stellvertreter
Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Amtszulage. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 5 K 805/22).