Das FG Schleswig-Holstein hat zur Rechtswidrigkeit eines Feststellungsbescheids nach § 251 Abs. 3 AO entschieden (Az. 4 K 111/20).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein