Das FG Schleswig-Holstein hat zur Rechtswidrigkeit eines Feststellungsbescheids nach § 251 Abs. 3 AO entschieden (Az. 4 K 111/20).
Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen – zögern aber bei der Nutzung
Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether abrechnen oder Kryptowährungen im eigenen Online-Shop akzeptieren – für viele Unternehmen ist das derzeit noch