Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt. Darauf weist die BRAK erneut hin.
Kein Versetzungsanspruch einer Lehrerin nach privatem Umzug
Eine Lehrerin aus dem Kreis Recklinghausen, die unter anderem ein Haus an der Nordseeküste gekauft und ihren Hauptwohnsitz dort angemeldet hat, hat lt. VG Gelsenkirchen