Die Degussa Bank darf Kunden, die einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, neben der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung keinen „Institutsaufwand“ von 300 Euro pauschal in Rechnung stellen. Dieses Entgelt sei wegen einer fehlenden Information an die Verbraucher unzulässig, urteilte das OLG Frankfurt. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (Az. 17 U 214/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: