Das BVerfG hat entschieden, dass auch ein nach Dienstschluss eingegangener Fristverlängerungsantrag als rechtzeitig gestellt gilt (Az. 2 BvR 370/22). Darauf weist die BRAK hin.
Baulogistikdienstleister haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht für umgefallenes Baustellenschild
Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, denn es sei verkehrssicherungspflichtig gewesen, für