Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden.

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