Ihre Pläne zum weiteren Ablauf der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6561) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6164) dar.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden