Ihre Pläne zum weiteren Ablauf der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6561) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6164) dar.
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,