Im Streit um Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.752,57 Euro ab (Az. 132 C 230/23).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.