Vor der Reiserechtskammer des LG Frankfurt wurden folgende aktuelle reiserechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 Euro verhandelt: Schiffsreise in Schottland per Bus (Az. 2-24 O 564/23), Fehlinformation der Flug-Hotline (Az. 2-24 O 82/23), Verkehrssicherungspflicht in ägyptischem Hotel (Az. 2-24 O 162/20), Toilettenpausen auf Busfahrt nach Polen (Az. 2-24 O 62/21).
Privatautonomie: Kein Kontrahierungszwang für Privatschule bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten
Grundsätzlich kann das Interesse einer privaten Schule es rechtfertigen, sich von einem Schüler zu trennen. Ein Kontrahierungszwang ist nur anzunehmen, wenn die Verweigerung des Abschlusses