Auch Rheinland-Pfalz hat Hilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen unterstützt Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.
Vorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der Absicherung einer Baustelle
Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der Bauherr seiner ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht genügt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S