Bei der Zerstörung eines älteren Baumes ist in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten. Der Anspruch geht vielmehr auf eine Teilwiederherstellung durch Anpflanzung eines jungen Baumes und darüber hinaus einen Ausgleich für eine etwa verbleibende Werteinbuße des Grundstücks. Das OLG Frankfurt hat jedoch nun ein den eingeklagten Schadensersatzanspruch größtenteils zurückweisendes Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. (Az. 9 U 35/23).
Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe Berichtsmonat Februar 2026
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts legten die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2026 leicht zu: Das Ordervolumen stieg preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem