Das OLG Koblenz hat die Pächterin der Loreley Freilichtbühne zur Zahlung ausstehender, jedoch der Höhe nach geminderter Pacht für die Jahre 2017 bis 2019 an die zuständige Gemeinde verurteilt. Demgegenüber habe die von der Gemeinde ausgesprochene fristlose Kündigung das Pachtverhältnis nicht wirksam beendet, so dass kein Anspruch auf Räumung der Freilichtbühne bestehe (Az. 5 U 178/21).
BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände
Der BFH hatte zu klären, ob bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor von Künstlern innergemeinschaftlich erworben wurden, die Steuer für den