Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Mittelstand hofft auf bessere Geschäfte

Nach einem Dämpfer im September hat sich die Stimmung im deutschen Mittelstand wieder aufgehellt. Im Oktober setzte der Geschäftsklimaindex den Erholungskurs fort, auf dem er