Smiley-Form bei tiefgekühlten Kartoffelprodukten ist herkunftshinweisend

Das OLG Düsseldorf hat zu Smiley-förmigen Tiefkühlkartoffelprodukten entschieden: Das Inverkehrbringen von „Smiley-Kartoffelprodukten“ bleibt untersagt (Az. I-20 U 33/24).

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