Laut BFH ist eine Terminsverlegung nur bei substanziiertem Vortrag zur Krankheit eines Kindes möglich. Pauschale Angaben reichen nicht (Az. XI B 11/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.