Das LG Dessau-Roßlau hat auf Antrag des vzbv eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Wittenberg erlassen. Auf Überweisungsträgern der Sparkasse sollten Verbraucher:innen durch ihre Unterschrift nicht nur der Überweisung, sondern gleichzeitig auch den AGB sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis zustimmen. Das Gericht untersagte der Sparkasse dieses Vorgehen (Az. 4 O 643/22).
Ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wirksam
Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche Kündigung jedoch als wirksam angesehen (Az.