In Ergänzung des Schreibens vom 17. März 2022, BStBl I S. 330, zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten hat das BMF eine neue Regelung beschlossen (Az. III C 2 – S-7500 / 22 / 10005).
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf