Um die Tätigkeit der Berufsangehörigen als Restrukturierungsbeauftragte und in der Sanierungsmoderation in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, ziehen DStV und BStBK künftig an einem Strang. In einem ersten Schritt schafft die BStBK ein von den Steuerberaterkammern geführtes Verzeichnis.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden