Bürger werden 2024 bei der Lohn- und Einkommensteuer weiter entlastet – durch höhere Freibeträge, die Anpassung des Steuertarifs und die Erhöhung der Soli-Freigrenze.
Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Die Gewährung von Corona-Soforthilfen hat lt. FG Niedersachsen keinen Darlehenscharakter und stellt im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar (Az. 12 K 20/24).