Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen hat das BMF Verwaltungserleichterungen zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :019).
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2025
Das BMF hat am 29.08.2025 die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für