Die Energiepreisbremsen kommen, Studierende können eine Einmalzahlung beantragen, Energiesparmaßnahmen gelten weiter, Corona-Schutzmaßnahmen entfallen – und der Bau besonders klimafreundlicher Gebäude wird mit günstigen Krediten gefördert. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Neuregelungen im März 2023 zusammengestellt.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese