Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen hat das BMF Verwaltungserleichterungen zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :019).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese