Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf: Arbeitnehmerin ist nicht unfallversichert

Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (Az. L 3 U 66/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge