Unzulässige Fremdenbeherbergung durch Untervermietung über Internetportal

Das AG Frankfurt hat entscheiden, dass eine kurzfrequentierte Untervermietung von Wohnraum über ein Internetportal trotz Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer eine genehmigungspflichtige Fremdenbeherbergung darstellen kann (Az. 940 OWi 862 Js 45753/22).

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