Das AG München entschied, dass der Mieter eines Duplex-Stellplatzes einen Schadensersatzanspruch gegen die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft hat, da sie es unterlassen hatte, Warnhinweise zum „besonderen“ Verhalten der Duplex-Anlage anzubringen (Az. 132 C 17221/22).
Hacker am Gartenzaun?
Muss ein Werkunternehmer sich Zahlungen seines Kunden auf das Konto eines Betrügers anrechnen lassen, wenn dieser seinen E-Mail Account hackt und gegenüber dem Kunden manipuliert,