Beginnt die Freistellungsphase der Altersteilzeit, müssen die Kammern die Syndikuszulassung nicht nach § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO widerrufen. In einem solchen Fall lägen schon die Voraussetzungen für einen Widerruf nicht vor, da es sich lediglich um eine vorübergehende Unterbrechung der bisherigen Tätigkeit handele, so der AGH Berlin. Dies gelte, obwohl der „Frührentner“ vertragsgemäß nicht mehr an seinen Schreibtisch zurückkehren werde (Urteil vom 13.03.2024, Az. 1 AGH 7/21). Darauf weist die BRAK hin.
Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag
Das VG Schleswig-Holstein hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der Meta Platforms Ireland Limited gegen einen Bescheid der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein abgelehnt (Az. 10 B 185/24).