Der „Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums“ i. S. d. § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG ist taggenau zu ermitteln, sodass eine Kindergeldberechtigung für alle vier Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 FreizügigkeitsRL fallen, besteht. So entschied das FG Münster (Az. 8 K 2918/22 Kg).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss