Das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 wird hinsichtlich der Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergänzt (Az. IV D 1 – S-0223 / 20 / 10001 :003).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1