Das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 wird hinsichtlich der Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergänzt (Az. IV D 1 – S-0223 / 20 / 10001 :003).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat