Das ArbG Halle hat die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin abgewiesen, mit der sie festgestellt wissen wollte, dass sie keine wöchentliche Vorgriffsstunde leisten muss (Az. 6 Ca 1173/23).
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).