Das ArbG Halle hat die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin abgewiesen, mit der sie festgestellt wissen wollte, dass sie keine wöchentliche Vorgriffsstunde leisten muss (Az. 6 Ca 1173/23).
Einmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem Bewerbungsverfahren
Das VG Aachen verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, einen Polizeibewerber trotz eines einmaligen Harnsteins weiter am Auswahlverfahren zu beteiligen, da keine überwiegende Wahrscheinlichkeit künftiger Dienstunfähigkeit besteht