Mit der „Neuen Rheinischen Tabelle“ hat der Deutsche Notarverein lt. BRAK eine aktualisierte und um zahlreiche Erläuterungen ergänzte Neufassung seiner Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstreckungen veröffentlicht. Sie richten sich an alle Berufe, die professionell Testamente vollstrecken, also auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht