Das OLG Köln hat in letzter Instanz entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette am Steuer durch Autofahrer ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen kann (Az. III-1 ORbs 139/25).
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und