Das BMF ergänzt Abschnitt 4.18.1 Absatz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Az. III C 3 – S 7175/00036/001/054).
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3207) soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.