Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

Das BMWE stellt den bundesdurchschnittlichen Arbeitspreis für Wärme nicht mehr bereit. Das BMF hat daher die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung neu geregelt und den UStAE geändert (Az. III C 2 – S 7124/00010/002/173).

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