Das BMF hat sein Schreiben vom 22.12.2004 im Hinblick auf das niederländische Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren angepasst und die Wertgrenze von 1.500 Euro auf 2.500 Euro angehoben (Az. III C 3 – S-7492 / 24 / 10001 :001).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem