Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :006).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.