Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :006).
Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig
Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung