Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Dolmetscherinnen und einer Übersetzerin gegen Voraussetzungen für allgemeine Beeidigung

Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin oder Übersetzerin betreffen (Az. 1 BvR 225/24, 1 BvR 105/24).

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