Das AG Gelnhausen entschied, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera bereits dann unzulässig ist, wenn diese elektronisch auf das Nachbargrundstück geschwenkt werden kann (Az. 52 C 76/24).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür