Das OLG Köln hat die Gestaltung der Internetseite einer Kölner Fluggesellschaft, auf der Flüge mit „CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“ beworben wurden, wegen irreführender Werbung für unzulässig erklärt (Az. 6 U 45/24).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker