Der vzbv hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine sog. Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Nun hat sich das OLG Hamm für insgesamt örtlich zuständig erklärt.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden